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Kamelien.de  Klaus Peper 

Alba Plena als Teeblütenzweig

Der Dieb.

   Ich betreue unter einem Pseudonym ein Drogenprojekt im Internet und habe darunter auch eine Seite zum Tee.

   Zur Illustration der Seite suchte ich ansprechende Bilder für den Teezweig und nahm sie aus der WWW-Seite der International Camellia Society. Ich zeigte die 'Alba Plena' aus dem Allgemeinen Teutschen Garten Magazin 1808, die 'Rubra' von Curtis 1788, die C. sasanqua von Thunberg 1784 und das chinesische Zeichen 'Cha', alles gezeichnet oder illustriert von K.P.

kamelien.de

   Meine E-mail:
Hallo xxxxx, Sie geben C. japonica-Blüten als Teeblüten aus und illustrieren diesen Unsinn mit meinen Bildern, ohne Genehmigung, ohne Zitat. Das ist nicht fair, sondern kriminell. Bitte Ihre Stellungnahme. Klaus Peper

Die Antwort.

   Der Urheberrechtsverletzer hat sich zu erkennen gegeben und sich entschuldigt. Er hat geltend gemacht, daß er keine kommerziellen Ziele verfolgt habe, daß er die Bilder entfernt habe und in Zukunft auch nicht verwenden werde.

   Für mich besteht damit kein weiteres Interesse, die Verletzung zu verfolgen. Ich wundere mich aber, wie weh es tut, in einer kleinen E-mail um Genehmigung zu fragen und den Urheber anzugeben.

   Merke:
Eine Urheberrechtsverletzung ist auch bei nicht kommerzieller Verwendung strafbar!


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