Kamelien Diebe!
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Kamelien.de  Klaus Peper  

Strauchdiebe: Kamelien umsonst?

Abkupfern!
Warum
nicht?

   Manche Autoren glauben, daß sie bei der Gestaltung ihrer eigenen Webseite oder für die Vereinszeitung sich der Produkte fremder Autoren bedienen dürfen. Natürlich ist es beschwerlich, selber nachzudenken, oder ein Fachwissen ist von vornherein nicht vorhanden.

   Es lohnt sich aber nicht, fremde Inhalte ohne Genehmigung zu verbreiten: es kann sogar empfindlich teuer werden. Auf der anderen Seite geben viele Urheber gerne die Genehmigung, wenn Teile ihrer Werke übernommen werden sollen, unter der Voraussetzung, daß fair zitiert wird.

   Es ist grundsätzlich ein krimineller Akt, fremde Texte oder Bilder zu verwenden, oder sogar jeden Verweis auf den Urheber zu löschen und direkt oder indirekt sich selber als Autor hinzustellen, oder vage zu sagen: Übersetzung eines Artikels aus dem Internet. Auch das Internet ist nicht vogelfrei. Bleiben Sie fair.

   Selbst das Erscheinungsbild einer Webseite ist als Teil eines Gesamtwerkes geschützt. Dies bedeutet, daß Sie graphische Elemente wie Knöpfe oder Hintergründe ohne Genehmigung nicht verwenden dürfen. Allerdings werden hierbei die Grenzen fließend. Ich sehe mir oft den Quelltext einer gelungenen Seite an und übernehme besondere Effekte. Es spricht sicher auch nichts dagegen, ein Bullet zu kopieren und es farblich verändert zu nutzen. Das Internet ist ein lebendiges Medium, und ich selber lerne am Besten am Beispiel anderer.

Das Urheber-
recht.

   Jeder Verfasser hat ein Eigentumsrecht auf sein gesprochenes oder niedergeschriebenes Wort, sowie auf jedes von ihm gestaltete Bild oder Fotografie. Das Recht entsteht automatisch und bedarf keiner Anmeldung oder besonderen Kennzeichnung (im Gegensatz zum amerikanischen Copyright).

   Das Eigentumsrecht besagt insbesondere, daß nur der Verfasser Art und Umfang der Verbreitung seines Werkes bestimmt.

   Ein Plagiator hat eine Urheberrechtsverletzung auf seine Kosten unverzüglich abzustellen. Die Verletzung kann auf Anzeige staatsanwaltlich verfolgt werden. Die Verletzung kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

(Aussagen ohne Gewähr)

Maß-
nahmen.

   Entdecken Sie Teile Ihres Werkes auf einer fremden Seite, so schreiben Sie fairerweise erst eine e-mail. Bei leichten Verletzungen bitten Sie einfach um das richtige Zitat. Reagiert der Plagiator betroffen und einsichtig, so können Sie seine Entschuldigung annehmen. (Siehe Fallbeispiel)

   Bei umfangreichen oder gar kommerziellen Verletzungen bitten Sie um Stellungnahme zum Plagiat. Ist die Reaktion frech, unfreundlich, ausweichend, nicht unverzüglich oder bleibt aus, so suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertreten kann. Es entstehen vorerst keine Kosten für Sie, da der RA dem Plagiator eine Abmahnung schickt, Kostenrechnung inklusiv. (Siehe Fallbeispiel)

(Aussagen ohne Gewähr)

Erfolg?

   Das Durchsetzen einer Abmahnung geht in Deutschland relativ einfach, ein Urheberrechtsverletzer hat schlechte Karten, selbst wenn er selbst die Verletzung nicht zu verantworten hat, aber das Werk verbreitet. Er ist auch zur Aufklärung aller Umstände verpflichtet.

   Die Durchsetzung eines Schadensersatzes ist schon schwieriger, hier muß nämlich ein Schaden vom Autor bewiesen werden, was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Lassen Sie sich hier vom RA beraten, nicht daß Sie mit unbewiesenen oder erhöhten Forderungen vor Gericht verlieren.

   Ziel einer Auseinandersetzung sollte eine außergerichtliche Einigung sein, um Ihre Nerven zu schonen. Der Hinweis, daß bei einer Spende irgendwo die Nachricht beim Staatanwalt unterbleiben könne, ist hilfreich.

   Forderungen im Ausland durchzusetzen erscheint schwieriger. Hier bleibt aber auf alle Fälle das Mittel der journalistischen Bearbeitung und Darstellung. Bitte wehren Sie sich jedenfalls mit allen Mitteln, damit gelegentlichen oder professionellen Urheberrechtsverletzern das Handwerk gelegt wird.

(Aussagen ohne Gewähr)